Fachkräftepolitik

Als exportorientierte, kleine Volkswirtschaft im globalen Wettbewerb ist es für die Schweiz zentral, ihre Innovationskraft, Standortattraktivität und Produktivität laufend zu stärken. Massgebliche Voraussetzung dafür ist ein gut funktionierender und anpassungsfähiger Arbeitsmarkt, mit welchem die Schweiz den Erhalt und die Schaffung hochwertiger Arbeitsplätze sowie die Verfügbarkeit der dafür benötigten Fachkräfte sicherstellen kann.

Der Schweizer Arbeitsmarkt ist entsprechend durch einen hohen Fachkräftebedarf charakterisiert, welcher sich insbesondere in Phasen der Hochkonjunktur akzentuiert. Zusätzlich wird dieser Fachkräftebedarf durch die Digitalisierung und das damit einhergehende Beschäftigungswachstum in Berufen mit hohen Qualifikationsanforderungen angekurbelt.

Eine zentrale Rolle bei der Deckung der Fachkräftenachfrage spielt die Zuwanderung von ausländischen Fachkräften, insbesondere in konjunkturellen Wachstumsphasen. Eine zu stark ausgeprägte Abhängigkeit von ausländischen Fachkräften ist für die Entwicklung des Schweizer Arbeitsmarktes jedoch mit diversen Risiken verbunden, da der internationale Wettkampf um sie zunimmt. Um die Verfügbarkeit der benötigten Fachkräfte nachhaltig zu stärken, ist es daher für die Schweiz entscheidend, die inländischen Fachkräftepotenziale zu erschliessen und zu fördern.

Im Zentrum der Fachkräftepolitik steht somit die Förderung und möglichst hohe Ausschöpfung des inländischen Fachkräftepotenzials. Die Schweizer Fachkräftepolitik strebt dazu Rahmenbedingungen an, die einerseits die Qualifikationsstruktur der Erwerbsbevölkerung auf den Bedarf der Wirtschaft abstimmen und andererseits gute Voraussetzungen für eine hohe Arbeitsmarktbeteiligung und Produktivität schaffen. Vier zentrale Handlungsfelder geben dabei die Stossrichtungen für die Fachkräftepolitik vor:

  • Nach- und Höherqualifizierung entsprechend den Bedürfnissen des Arbeitsmarktes
  • Verbesserung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie
  • Schaffung guter Bedingungen zur Erwerbstätigkeit bis zum Rentenalter und darüber hinaus
  • Förderung von Innovationen zur Erhöhung der Produktivität

Letzte Änderung 15.03.2023

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